Unfall - was tun?

 

Nach einem Unfall stellt sich die Frage, wer erstattet die Kosten für Reparatur, Gutachter, Anwalt, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld. Was steht dem Geschädigten zu und worauf ist bei der Geltendmachung der Ansprüche zu achten?

 

Sie hatten einen Unfall in Deutschland und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten

Rufen Sie uns an: 015203533428

 

Wir kümmern uns für Sie um die Erstellung des Unfallgutachtens und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.

 

 

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